Die Erfahrungen von DATAX resultieren aus der jahrzehntelangen Betreuung von über 90 Gemeinschaften und Investoren in Mittelbaden mit insgesamt über 2000 Wohnungen.

Selbstverständlich orientiert sich DATAX an den Beschlüssen der Wohnungs-eigentümergemeinschaften und beachtet in diesem Spezialbereich der Immobilienverwaltung die sich permanent entwickelnde Rechtsprechung. Versiert werden alle Anforderungen zur Abrechnungslegung und Wirtschaftsplanung zuverlässig erfüllt.

Mit laufender Objekt- und Auftragsüberwachung, kontinuierlichen Informations-diensten für den Beirat/Eigentümer gewährleistet DATAX die Erfüllung aller Anforderungen für eine gepflegte und wertbeständige Wohnanlage.

Wir verwalten und betreuen:

  • Häuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Villen
  • Reihenhäuser
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Seniorenwohnanlagen (Betreutes Wohnen)
  • Industrie- und Gewerbegebäude

Das Leistungsspektrum eines Hausverwalters ist groß. All unsere Leistungen aufzulisten würde den hier angestrebten Rahmen sprengen. Selbstverständlich erhalten Sie von uns bei Interesse den kompletten Leistungskatalog in welchem dann auch die gesamten Standardleistungen gelistet sind.

Unser Unternehmen zeichnet sich neben den Standarddienstleistungen wie folgt aus:

  • Kundenfreundliche Geschäftszeiten wochentags von 9.00 - 19.00 Uhr durchgehend
  • Notfallservice - auch am Wochenende
  • Stets aktuelles Know-How
  • Modernste und flexible EDV die sich auch Ihren Gestaltungs- und
    Auswertungswünschen im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen
    anpassen kann.
  • über 20-jährige Erfahrung
  • Persönlichen und kompetenten Service
  • Professionelle Hausverwaltung nach dem WEG
  • Ausschließliche Führung der Verwalterkonten über Treuhandkonto
  • Zügige Umsetzung Ihrer Beschlüsse
  • Sorgfältige Auswertung von Handwerker/Lieferantenangeboten bei
    Renovierungen oder Neuanschaffungen. Übersichtliche Präsentation für die Eigentümer.
  • Immobilienkomplettverwaltung auf Wunsch
  • Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Deckungskapital
    von 100.000,00 € pro Schadenfall
  • umfassende Leistungen für alle kaufmännischen und technischen Bereiche
  • geschultes Personal für alle immobilienwirtschaftlichen Bereiche
  • Enge Kooperation mit Spezialisten für Immobilienrecht
  • Spezialisten für Versicherungsangelegenheiten
  • detaillierte Wirtschaftspläne, zeitnahe und transparente Abrechnungen
  • Instandhaltungsplanung/Mehrjahresbudgets
  • konsequente, laufende Überwachung und Betreuung der Gemeinschaft mit regelmäßigen Grundstücksbegehungen und Protokollierung
  • ständige Leistungskontrolle des Bewirtschaftungsservice vor Ort
  • Einkauf von Leistungen zu optimalen Konditionen, Nachweis eines zuverlässigen preisgünstigen Handwerkerstammes (auch für Kleinaufträge)
  • ausgereiftes und leistungssicherndes Vertragswesen: Probleme mit Lieferanten und Handwerkern werden vermieden, wenn klare Auftragsgestaltungen die Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft sichern und sie vor Nachforderungen schützen
  • versierte und effiziente Leitung von Versammlungen; mit zügiger Protokollerstellung und Führung der Beschlusssammlung
  • Sonderprogramme: Konzepte zur Sicherung der Werthaltigkeit der Immobilie, Energiesparmaßnahmen, Sicherheitsaspekte; ertragsorientierte Vermietung von Wohnungseigentum
  • umfassendes Controlling mit Checklistenverfahren: Permanent wird die Beachtung aller relevanten Arbeitsschritte nach den vorhandenen Richtlinien überprüft und damit eine hohe, qualitative Umsetzung garantiert

Fordern Sie von uns jetzt ein unverbindliches und Ihren Vorstellungen entspechendes Angebot an!

Pressestimmen / FAZ vom 08.09.2010

WEG-Verwalter oft nicht ausreichend qualifiziert

Bei der Suche nach einem kompetenten Verwalter machen es sich Wohnungseigentümergemeinschaften oft zu leicht. Dabei geht es um den Werterhalt ihrer Immobilie. Der billigste Anbieter ist nicht unbedingt der beste.

Problem Neubau: Bei neuen Eigentumswohnanlagen bestimmt oft der Bauträger den Verwalter.

Ein schlechter Verwalter kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht nur viel Zeit und Nerven kosten, sondern auch teuer zu stehen kommen. Dazu braucht es keinen Betrüger, der mit der Hausgeldkasse durchbrennt. Oft sind es Fehler wie falsche Abrechnungen, Schlamperei oder Unkenntnis, wenn es um die Instandhaltung einer Immobilie geht, die kostspielig für die Eigentümergemeinschaft werden können. „Die Unzufriedenheit ist ziemlich groß“, sagt Sandra Weeger-Elsner. In ihrer Sprechstunde für die Mitglieder des Wohneigentümervereins „wohnen im eigentum“ bekommt die Juristin die Klagen immer wieder zu hören. „Die WEG-Verwaltung ist eines unserer Hauptthemen.“

Knapp 40 Millionen Wohnungen gibt es in Deutschland, 13 Prozent davon entfallen auf Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Verwaltung der Immobilien ist ein weites Feld, Kenntnisse in unterschiedlichen Disziplinen sind gefragt. Der WEG-Verwalter muss in haustechnischen Fragen ebenso firm sein wie in kaufmännischen. Er muss juristische Spielregeln beherrschen, um bei der Beschlussfassung Formfehler zu vermeiden, damit Entscheidungen nicht ungültig sind. Zudem muss er „ein Psychologe sein, der die Gemeinschaft der Eigentümer in Harmonie zusammenführt“, wie Hansjörg Bach, Professor für Immobilienwirtschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, es formuliert.

In der Realität freilich sind solche Alleskönner nach Beobachtung des Fachmanns rar. „Da kauft sich einer eine Verwaltersoftware und geht mit Dumpingpreisen auf den Markt - mit dem entsprechenden Ergebnis“, sagt Bach. Um als Verwalter seine Dienste anbieten zu können, reicht bisher ein Gewerbeschein. „Ungeprüft kann das jeder werden“, schließt sich Rechtsanwältin Weeger-Elsner der Kritik an. Die fehlende Qualifikation moniert auch der Präsident des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter, Wolfgang D. Heckeler. Er vertritt 1400 Mitglieder, ein Bruchteil der etwa 25 000 Verwaltergesellschaften, die sich auf dem hiesigen Markt tummeln. Die Verbände fordern von ihren Mitgliedern immerhin, dass diese Mindeststandards erfüllen, und bieten Weiterbildungsangebote. Doch ein verbindlicher Rahmen für alle fehle, klagt Heckeler.

Bleibt den Eigentümergemeinschaften, sich gründlich zu informieren, bevor sie einen Verwalter bestellen - und ihre Entscheidung nicht nur über den Preis zu treffen. Die Fachleute raten, sich an einen Anbieter zu wenden, der hauptberuflich tätig ist und eine mehrjährige Erfahrung vorweisen kann. Zudem sollte die Eigentümergemeinschaften nach Referenzen fragen - und diese auch näher prüfen. Als gutes Indiz gilt, wenn ein Verwalter schon über Jahre hinweg treuhänderisch für verschiedene Kunden tätig ist.

Referenzen einholen

„Fragen sollte man auch, welche Vorbildung er mitbringt und wie er es mit Aus- und Fortbildungsmaßnahmen hält“, rät Verbandspräsident Heckeler. Was tut der Verwalter, um in juristischen Fragen und in Angelegenheiten, die die Haustechnik und Sanierung betreffen, auf dem Laufenden zu sein? Die Fachleute empfehlen, nur auf einen Verwalter zu setzen, der einen entsprechenden Versicherungsschutz (Sach-, Betriebs-, Vermögensschäden) vorweisen kann. Zudem sollte die räumliche Distanz zwischen der Immobilie, um die es geht, und dem Sitz des Anbieters nicht zu groß sein. „Schließlich muss der Verwalter sich ja regelmäßig vor Ort ein Bild vom Zustand des Hauses machen können“, sagt Professor Bach. In diesem Zusammenhang sollte die Eigentümergemeinschaft auch in Erfahrung bringen, ob es einen Notdienst gibt.

Rechtsanwältin Weeger-Elsner weist ferner noch auf einen Punkt hin, der ihrer Erfahrung nach besonders heikel ist: Ein Bauträger, der Eigentumswohnungen errichtet, stellt regelmäßig den ersten Verwalter. Bei diesem ersten Verwalter handelt es sich in aller Regel um ein Unternehmen, das mit dem des Bauträgers zusammenarbeitet. Häufig werde eine Tochtergesellschaft mit der Verwaltung des neu erbauten Objekts beauftragt. „Solche mit dem Bauträger mehr oder weniger eng wirtschaftlich verbandelten Verwaltungen haben naturgemäß kein Interesse daran, zum Nachteil des Bauträgers zu handeln“, sagt die Juristin. Im Extremfall würden deshalb vorschnell Abnahmen durchgeführt oder Gewährleistungsansprüche nicht rechtzeitig geltend gemacht. „Sind diese dann verjährt, bleibt die Eigentümergemeinschaft auf Kosten sitzen, die eigentlich der Bauträger hätte aufbringen müssen.“

Zweifel an der Loyalität

Erwerber insbesondere von neu erbautem oder umgebautem Wohnungseigentum sollten deshalb besonderes Augenmerk darauf legen, in welchem Verhältnis die Verwaltung zum Bauträger steht, rät sie. Ergeben sich Zweifel an der Loyalität des Verwalters gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft, zum Beispiel weil der Verwalter gar keine oder keine ausreichenden Maßnahmen ergreift, um den Bauträger zur Beseitigung von Mängeln zu veranlassen, sollte die Gemeinschaft zügig aktiv werden und gegebenenfalls so schnell wie möglich einen Verwalterwechsel herbeiführen.

Weitere Hinweise zum Thema und Checklisten bieten zum Beispiel der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter www.immobilienverwalter.de und der Verbraucherschutzverein „wohnen im eigentum“ (www.wohnen-im-eigentum.de).

Text: F.A.S.